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Basiswissen
Künstlernamen im Ausweis eintragen lassen

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit einen Künstlernamen offiziell eintragen zu lassen, also ihn im Personalausweis vermerken zu lassen.

Gemäß §9 Absatz 3 im „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ kann ein Künstlername unter Ziffer 12 des Personalausweises eingetragen werden. Das war wohl eine Zeit lang nicht möglich, aber seit 2010 ist diese Regelung wieder in Kraft gesetzt.

Es gibt keine starren Voraussetzungen, unter denen dieser Eintrag genehmigt wird. Der Behörde muss lediglich glaubhaft gemacht werden, dass der DJ mit seinem Künstlernamen in der Öffentlichkeit seit einiger Zeit (und überregional) bekannt ist. Als Nachweise für diese Anforderungen sind diverse Anhaltspunkte denkbar. Dazu gehören neben dem Nachweis über diverse Buchungen unter seinem Künstlernamen auch eine Domainregistrierung, Flyer und Plakate, ein sonstiger Internetauftritt (z.B. bei Facebook) oder die Mitgliedschaft in einem Verband wie dem BVD (Berufsverband Discjockey e.V.). Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Je mehr Nachweise man erbringt, desto besser.

Die Eintragung des Künstlernamens kostet in den meisten Gemeinden und Städten keine zusätzlichen Gebühren. Denn in der Gebührenordnung für Personalausweise ist nicht festgelegt, dass die Eintragung eines Künstlernamens etwas kostet. Es ist allerdings auch nicht festgelegt, dass diese Eintragung nichts kostet. Das kann zum Problem werden. Denn ist nicht festgelegt, dass etwas nichts kostet, können durch die Gemeinde nach eigenem Ermessen doch Gebühren erhoben werden. Am Beispiel meiner Gemeinde in NRW bedeutet das nach eigener Erfahrung, dass zum Beispiel nach Nr. 30.5 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordung für eine derartige Eintragung 100,00€ erhoben werden.
 
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